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   LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12 B PKH   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20753
LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12 B PKH (https://dejure.org/2012,20753)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23.07.2012 - L 11 AS 477/12 B PKH (https://dejure.org/2012,20753)
LSG Bayern, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - L 11 AS 477/12 B PKH (https://dejure.org/2012,20753)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unzulässig, wenn Berufungssumme nicht erreicht wird.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2008 - L 12 B 18/07

    Zulässigkeit einer Beschwerde im Prozesskostenhilfeverfahren für den Fall eines

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10

    Zulässigkeit der Beschwerde - Gegenstandswert - Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Schleswig-Holstein, 30.05.2011 - L 3 AL 65/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 05.03.2012 - L 5 AS 323/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12
    Unter dem Aspekt der einheitlichen Rechtsordnung ist kein systematisch nachvollziehbarer Ansatz zu erkennen, aus welchen Gründen der Gesetzgeber die Beschwerdemöglichkeit im sozialgerichtlichen Verfahren (Beschwerde bei Ablehnung wegen hinreichender Erfolgsaussicht; nicht jedoch wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen) gegenläufig zu den übrigen Verfahrensordnungen (Beschwerde bei Ablehnung wegen fehlender persönlicher und wirtschaftlicher Voraussetzungen; nicht jedoch wegen hinreichender Erfolgsaussichten) hätte ausgestalten sollen, so dass § 172 Abs. 3 Nr. 2 SGG - bei Vergleich mit anderen Verfahrensordnungen - nicht als abschließende Regelung in Bezug auf die Beschwerdemöglichkeiten im PKH-Verfahren anzusehen ist, sondern als zusätzliche, über § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO hinausgehende Beschränkung des sozialgerichtlichen Beschwerdeverfahrens (so iE auch: LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 05.03.2012 - L 5 AS 323/11 B -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29.02.2012 - L 14 AS 2248/10 B -, LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 30.05.2011 - L 3 AL 65/11 B PKH -, LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.07.2008 - L 12 B 18/07 AL -).
  • LSG Bayern, 18.04.2011 - L 11 AS 221/11

    Beschwerde gegen einen die Bewilligung von PKH mangels hinreichender

    Auszug aus LSG Bayern, 23.07.2012 - L 11 AS 477/12
    Eine Bestimmung in diesem Sinn ist auch in § 73a Abs. 1 Satz 1 SGG zu sehen, der u.a. auf § 127 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ZPO verweist, wonach die Beschwerde bei einem PKH-Verfahren ausgeschlossen ist, wenn aufgrund des Streitgegenstandes kein zulassungsfreies Rechtsmittel in der Hauptsache stattfinden kann (vgl. hierzu Beschluss des Senates vom 18.04.2011 - L 11 AS 221/11 B PKH - veröffentl. in juris mwN).
  • LSG Bayern, 07.01.2013 - L 11 AS 835/12

    Keine Zulassung der Berufung mangels Vorliegens von Zulassungsgründen

    Da eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bewilligung von PKH nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. u.a. Beschluss vom 23.07.2012 - L 11 AS 477/12 B PKH - veröffentl. in juris) dann nicht zulässig ist, wenn die Berufung nicht zulässig ist, erleidet der Kläger hierdurch keinen Nachteil (vgl. Leitherer aaO), sowohl die Nichtzulassungsbeschwerde als auch die Beschwerde bleiben ohne Erfolg.
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